Gesetze / Preisangabenverordnung
PAngV§ 5 Mengeneinheit für die Angabe des Grundpreises
Stand: 28.05.2022
Wird zitiert von 18
Nach Gewicht
- BGH, 22.03.2012 – I ZR 111/11Wettbewerbsverstoß: Fehlender Aushang von Preisverzeichnissen in den Filialen eines bundesweit tätigen Autovermietungsunternehmens - Preisverzeichnis bei MietwagenangebotZitiert von 7
- OLG Karlsruhe, 09.07.2024 – 14 UKl 1/23
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.12.2025 – OVG 1 B 8/21
- OLG Hamburg, 12.12.2022 – 3 W 38/22Zitiert von 4
- LG Bochum, 02.10.2025 – 14 O 5/25
- LG Hamburg, 19.04.2024 – 416 HKO 26/23
Zuletzt entschieden
- LG Rostock, 22.04.2025 – 6 HK O 85/24, 6 HKO 85/24
- OLG Düsseldorf, 21.11.2024 – 20 UKl 5/24
- LG Kempten (Allgäu), 23.04.2024 – 1 HK O 498/24
18 Entscheidungen zu § 5 PAngV →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 5 PAngV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PAngV%202022/5#abs-1 (1) Die Mengeneinheit für den Grundpreis ist jeweils 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter der Ware. Bei Waren, die üblicherweise in Mengen von 100 Liter und mehr, 50 Kilogramm und mehr oder 100 Meter und mehr abgegeben werden, ist für den Grundpreis die Mengeneinheit zu verwenden, die der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PAngV%202022/5#abs-2 (2) Bei nach Gewicht oder nach Volumen angebotener loser Ware ist als Mengeneinheit für den Grundpreis entsprechend der allgemeinen Verkehrsauffassung entweder 1 Kilogramm oder 100 Gramm oder 1 Liter oder 100 Milliliter zu verwenden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/PAngV%202022/5#abs-3 (3) Bei zur Selbstabfüllung angebotener flüssiger loser Ware kann abweichend von der allgemeinen Verkehrsauffassung zusätzlich zum Grundpreis nach Absatz 2 der Grundpreis nach Gewicht angegeben werden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/PAngV%202022/5#abs-4 (4) Bei Waren, bei denen das Abtropfgewicht anzugeben ist, ist der Grundpreis auf das angegebene Abtropfgewicht zu beziehen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/PAngV%202022/5#abs-5 (5) Bei Haushaltswaschmitteln kann als Mengeneinheit für den Grundpreis eine übliche Anwendung verwendet werden. Dies gilt auch für Wasch- und Reinigungsmittel, sofern sie einzeln portioniert sind und die Zahl der Portionen zusätzlich zur Gesamtfüllmenge angegeben ist.